Brandschutz und Bestandsschutz - Lässt sich das vereinen?
Eine alte Fassade voller Charme und Geschichten. Historische Gebäude haben oftmals ihren eigenen Charakter. Problematisch wird das nur, wenn der Brandschutz in Konkurrenz zum Denkmalschutz tritt. Doch wie findet man hier eine gute Lösung, um den Charakter des Gebäudes zu erhalten und die Sicherheit zu wahren? Eine Frage, die nicht nur Architekten umhertreibt.
Grundsätzlich muss hierbei jedoch zunächst zwischen Denkmalschutz und Bestandsschutz unterschieden werden. Denn Gebäude von der entsprechenden Denkmalschutzbehörde müssen unter Denkmalschutz gestellt werden. Der Bestandsschutz gilt jedoch für alle Gebäude, die zur Zeit ihrer Errichtung eine baubehördliche Genehmigung erhalten haben. Zum Konflikt mit Brandschutz kommt es also immer dann, wenn wesentliche Veränderungen an der Bausubstanz durchgeführt werden sollen.
"Wir betreiben in unserem Land aber nun mal auch viele Gebäude, für die es nie eine Baugenehmigung gab", ergänzt Tim Klapper, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz. Für solche Gebäude wird dann oftmals eine nachträgliche Baugenehmigung erteilt, die sich an den Umständen des Baus orientiert. "Dennoch muss bei Fragen im Brandschutz oder der Sicherheit immer abgewogen werden", so Klapper. Denn die Landesbauordnungen regeln ganz klar: "Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden" (Musterbauordnung). Es müssen also auch grundsätzlich im Bestand Änderungen vorgenommen werden, wenn eine konkrete Gefahr besteht.
Wenn es zum Streit kommt
Meistens entsteht der Konflikt aber immer dann, wenn Mängel auffallen. Das passiert beispielsweise bei Beantragung von Nutzungsänderungen oder bei Gefahrenverhütungsschauen. Selten werden solche Mängel proaktiv angegangen, oftmals wird von Besitzern reagiert, wenn es Beanstandungen von beispielsweise der Baubehörde gibt. Hierbei kann jedoch abgewogen werden, ob nicht genehmigte Bauvorhaben nachträglich genehmigt werden. Allerdings gab es über die Jahre nur wenige Lockerungen in den Bauordnungen, sodass häufig eher Anpassungen erforderlich werden.
Kann in der Abwägung zwischen Brandschutz und Bestandsschutz keine Lösung gefunden werden, haben oftmals Gerichte das letzte Wort. Daher sollte bei allen Gebäuden, auch bei zum Beispiel Eigentümerwechsel oder Renovierungsvorhaben geprüft werden, welche Mängel gegebenenfalls auftreten könnten, um Kosten und Aufwand für Anpassungen im Sinne des Brandschutzes einkalkulieren zu können.