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Was ist Brandschutz? Wo wird der Brandschutz angewendet bzw. eingesetzt? Wie alt ist das Thema und wie baut sich der Brandschutz auf? Welche Normen und Gesetze sind wichtig für den Brandschutz in Deutschland? Wer kann Brandschutzbeauftragter werden?

Uns erreichen täglich sehr viele Fragen zum Brandschutz allgemein aber auch für spezielle Anwendungsfälle. Hier sind wir die Profis und bieten die Möglichkeit über unseren Brandschutz-Wiki Licht ins Dunkel zu bringen. Sollten Sie zusätzliche Fragen haben, so schreiben Sie uns ganz einfach an.

Hinweis: Wussten Sie, dass wir ein Beratungshaus und ein zertifizierter Schulungsanbieter für Brandschutz sind? Unser Schulungsanbebot ist vielfältig!

Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, um das Entstehen und die Auswirkung von Schadenfeuern, in der Regel als „Brände“ benannt, zu verhindern oder zumindest wirkungsvoll einzudämmen. In der Regel geht es vornehmlich darum, der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird, die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen. Zusätzlich kann es individuelle Schutzziele geben, wenn die jeweilige Situation sie erforderlich macht.

Grundsätzlich ist Brandschutz in die beiden Bereiche des „Vorbeugenden Brandschutzes“ und des „Abwehrenden Brandschutzes“ geordnet. Letzteres meint dabei die Tätigkeitsfelder der Feuerwehren, die entstandene Brände „abwehren“. Der „Vorbeugende Brandschutz“ umfasst gemeinhin alle Maßnahmen, die notwendig sind oder dabei helfen, um Brandgefahren möglichst zu beseitigen oder deren Risiken so klein wie nur möglich zu halten.

Die Menschen haben die Nutzbarkeit, aber auch die Gefahren von Schadenfeuern schnell erkennen müssen. Erste organisierte Formen einer Feuerwehr kann man aus historischen Berichten schon im Alten Rom vorfinden. Schnell hatten sich in der eng bebauten Stadt die Brandgefahren gezeigt – und Maßnahmen dagegen erforderlich gemacht. Der Schutz der betroffenen Menschenleben, aber auch der Sachwerte war dabei stets die entscheidende Absicht. Dass dabei die verschiedensten Maßnahmen ineinandergreifen müssen, um effektiv sein zu können, wurde ebenfalls schnell erkannt. Schon im Mittelalter gab es in den Städten recht bald Ordnungen über den Feuerschutz, die einerseits die Brandbekämpfung bei einmal entstandenen Bränden zu regeln versuchten, die aber andererseits auch Vorgaben für den korrekten Bau von Häusern aufstellten und den Umgang mit Feuer einschränkten.

Normen ermöglichen einen wirtschaftlichen und sinnvollen Brandschutz, da sie dazu führen, dass gemeinsame Standards in ihrer Umsetzbarkeit und Effektivität nachvollziehbare Maßnahmen ermöglichen. Sie vermeiden, dass sich in jedem Einzelfall immer wieder neu um Einzel-Lösungen bemüht werden muss – dieser Aufwand wäre schlicht nicht leistbar.

Daher ist es auch wichtig, in der zum Teil komplexen Welt des Brandschutzes Regeln und eben Normen vorzuhalten, die letztlich Brandschutz erst möglich machen.

Einen Einblick in die Vielzahl der Normen erlaubt der Beuth-Verlag, der die Normen veröffentlicht, unter der Internet-Adresse https://www.brandschutznormen.de/de.

Der Oberbegriff „Brandschutz“ steht über einer differenzierten Landschaft an unterschiedlichen Anforderungen und Maßnahmen für die unterschiedlichste Nutzung von Gebäuden und anderen Objekten. Regelungen dazu finden sich in Gesetzen wie den Landesbauordnungen der Bundesländer ebenso wie in einzelnen Verordnungen zum Brandschutz in Sonderbauten, bundesweit in den Arbeitsschutzvorschriften, inzwischen EU-weit in entsprechenden Normen und weiteren Vorgaben. Sie alle sollen ermöglichen, den Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten vor Bränden effektiv umsetzen zu können.

Der Wert des Brandschutzes ist existenziell: Die Zahlen der Versicherer zeigen, dass die Auswirkungen von Bränden in Unternehmen schnell existenzbedrohend sind. Nur wenige Unternehmen schaffen es nach einem größeren Brand, am Markt langfristig weiter zu bestehen. Zu einschneidend und langwierig sind die plötzlich entstandenen Schäden und Engpässe. In unserer modernen Wirtschaftswelt sind Kunden schnell gezwungen, bei Ausfällen auf Mitbewerber auszuweichen – was meist den dauerhaften Verlust der Kunden bedeutet. Ferner bedrohen Brände die Gesundheit und das Leben der Menschen, die Brandgefahren ausgesetzt sind.

Brandschutz ist letztlich überall ein Thema. So sind Maßnahmen gegen Brände grundsätzlich in jeder Arbeitsstätte vorzunehmen. Dabei geht es zum einen um die gebäudliche Ausstattung, zum anderen um das Vorhalten von Löschmitteln und um die Organisation ihres Einsatzes, die Alarmierung der Feuerwehr, die Flucht und Rettung von Menschen. Hier hat der Betreiber einer Arbeitsstätte grundlegende Verantwortung. Je nach Gegebenheiten, Genehmigungslage und rechtlichen Vorgaben kann es sinnvoll sein, eine fachlich entsprechend ausgebildete Person im Unternehmen mit der Überwachung und Koordination den zahlreichen anfallenden Maßnahmen zu betrauen: Den/die Brandschutzbeauftragte(n).

Der vorhandenen Verantwortung stehen zahlreiche Kontrollen gegenüber, die helfen und möglichst sicherstellen sollen, die korrekte Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen zu überblicken und nachweisen zu können. Vor der Errichtung einer baulichen Anlage wird von der Genehmigungsbehörde die jeweils zuständige Brandschutzdienststelle konsultiert, um Fragen des Brandschutzes bereits im Genehmigungsverfahren sichtig aufzustellen. Hier kann sich je nach Anforderungen des geplanten Objektes die Notwendigkeit ergeben, ein Brandschutzkonzept vorzuweisen.

Durch Brandschauen obliegt es den Behörden, die Umsetzung von Brandschutzvorschriften und -vorgaben zu prüfen. Bei entsprechenden Mängeln kann dies dazu führen, dass die Behörde Nutzungsuntersagungen ausspricht, bis die jeweiligen Mängel behoben werden.

Weitere Prüfvorgänge finden bei der Entwicklung und Zulassung von Bauteilen des Brandschutzes wie etwa Brandschutztüren, -toren oder -klappen statt. Bauaufsichtlich zugelassen werden nur entsprechend nachweislich erfolgreich geprüfte Produkte, und auch nur sie dürfen verwendet werden.

Ein Prüfinteresse besteht auch von weiteren verantwortlichen Stellen, beispielsweise durch die Versicherer. Ein Objekt zu versichern ist oftmals erst dann möglich, wenn der Versicherer die dazu notwendigen Brandschutzmaßnahmen umgesetzt findet.

Und letztlich ist es die Eigenverantwortung eines jeden Betreibers einer (baulichen) Anlage, die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen und Prüfungen sowie die Instandhaltungen der Brandschutzeinrichtungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen und Nachweise über die erfolgte Prüfung zu führen.

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