Befähigte Person für die Erstellung und Prüfung von BrandschutzplänenBefähigte Person

Flucht– und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne und -laufkarten sind wesentliche Bestandteile des organisatorischen Brandschutzes und im Ernstfall lebensrettend. Einsatzkräfte benötigen aktuelle Feuerwehrpläne zur raschen Orientierung. In der Praxis findet man jedoch oft nur kolorierte Grundrisse vor oder Pläne, die nicht lagerichtig hängen und mit falschem brandschutztechnischen Angaben versehen sind. Anstatt zu helfen, erhöhen diese die Gefahr noch. Zur korrekten Erstellung und Aushängung der Pläne sind Bauherren und Betreiber gesetzlich verpflichtet und können auch haftbar gemacht werden. DIN 14095, DIN ISO 23601 sowie der ASR A1.3 und 2.3 schreiben vor, wie diese Pläne zu erstellen und aktuell zu halten sind. So sind Feuerwehrpläne mindestens alle zwei Jahre von dazu befähigten Personen zu überprüfen. Unser Seminar vermittelt die geforderten Kenntnisse.  

Ansprechpartner:

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Emel Pinger-Atalas

Telefon: 0 26 31 - 82 52 6-0
E-Mail: emel.pinger@ssb-neuwied.de

Termine Ausbildung

bis
Befähigte Person für die Erstellung und Prüfung von Brandschutzplänen
Ort: Breslauer Straße 55, 56566 Neuwied
Auf 20 Teilnehmer begrenzt

800,00 €
umsatzsteuerfrei