Befähigte Person für natürliche Rauch- und WärmeabzugsanlagenBefähigte Person
Natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA) gehören zur Standardausrüstung im vorbeugenden Brandschutz. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) tragen mit dazu bei, dass der Schadenverlauf gering gehalten werden kann. Flucht- und Rettungswege, die nicht nur als Fluchtwege dienen, sondern auch gleichzeitig Angriffswege der Feuerwehr sind, werden raucharm gehalten. Die Gebäudekonstruktion, die Einrichtung und der Inhalt werden durch RWA‘s ebenfalls geschützt. Ebenso erfolgt eine Reduzierung von Brandfolgeschäden durch die thermischen Zersetzungsprodukte. Für die Planung und den Einbau von Rauch– und Wärmeabzugsanlegen gelten unterschiedliche Richtlinien und EN bzw. DIN Normen. Die abzuführende Rauchmenge hängt ab von der Brandgefahr, der zu erwartenden Brandentwicklungsdauer, der Raumhöhe und der angestrebten raucharmen Schicht. Eine befähigte Person wird in die Lage versetzt die regelmäßigen Prüfungen (Wartungen) durchzuführen.
Ansprechpartner:
Emel Pinger-Atalas
Telefon: 0 26 31 - 82 52 6-0
E-Mail: emel.pinger@ssb-neuwied.de